Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Nr. 8 f Tierschutzgesetz (TierSchG)
Der Hundeschule Brandheide wurde gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 8 f TierSchG vom Kreis Recklinghausen die unbefristete Erlaubnis erteilt, gewerbsmäßig Hunde für Dritte auszubilden oder die Ausbildung von Hunden durch den Tierhalter anzuleiten.
Die Verantwortung für die Tätigkeit liegt bei a) Ulrike Stanski b) M.Ed. Leonie Ernesti c) Prof. Dr.-Ing. Bernhard Stanski
Zuständige Behörde: Kreis Recklinghausen Fachdienst 39 -Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung- Aktenzeichen: 39.3 TSch §11_923